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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Fachkraft Robotics GmbH (nachfolgend „Anbieter") und unseren Geschäftskunden im B2B-Umfeld.

§ 1

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden im Zusammenhang mit Beratung, Lieferung, Programmierung, Integration, Inbetriebnahme, Schulung, Wartung sowie Ersatzteilen im Bereich Robotik und Automatisierung.

Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2

Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellten Leistungen erwerben zu wollen.

Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Bestellung schriftlich (auch per E-Mail) bestätigen oder die Leistung erbracht haben. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die jeweilige projektspezifische Auftragsbestätigung oder das Angebot.

§ 3

Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag. Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil der Vereinbarung sind (z. B. nachträgliche Änderungen, erweiterte Schnittstellen, abweichende Test-Setups), werden gesondert vereinbart und vergütet.

Beschreibungen von Robotern, Sensorik und Software stellen Beschaffenheitsangaben dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Garantien bezeichnet sind. Technische Anpassungen, die dem Stand der Technik oder Herstellervorgaben folgen, bleiben vorbehalten.

§ 4

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reisekosten, Aufwand für Inbetriebnahme vor Ort sowie Zertifizierungsleistungen werden gesondert ausgewiesen.

Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Projekten mit Lieferanteilen können Anzahlungen, Zwischen- und Schlussrechnungen vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§ 5

Lieferung und Leistungszeit

Liefer- und Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen bei Hardware-Herstellern, Streiks oder behördlichen Anordnungen verlängern die Liefer- bzw. Leistungszeit entsprechend.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Bei größeren Projekten erfolgt die Übergabe in definierten Meilensteinen, die im Projektvertrag dokumentiert werden.

§ 6

Abnahme und Inbetriebnahme

Werkleistungen werden nach erfolgreicher Inbetriebnahme förmlich abgenommen. Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls oder durch produktive Nutzung der Robotik-Lösung über mehr als 14 Kalendertage ohne wesentliche Mängelanzeige.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Mängelprotokoll dokumentiert und kurzfristig behoben.

§ 7

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Roboter, Peripherie- und Hardwarekomponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen die üblichen Risiken zu versichern.

§ 8

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Bei Mängeln hat der Kunde dem Anbieter zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Schlägt diese fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz nach Maßgabe von § 9).

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. § 377 HGB bleibt unberührt.

§ 9

Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden aus Robotik-Einsatz – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10

Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten. Daten zu Prozessen, Layouts, Produktionsabläufen und KPIs gelten als vertraulich.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

§ 11

Nutzungsrechte an Software und Konfigurationen

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Programm- und Konfigurationsdateien für den vereinbarten Anwendungszweck. Eine Weitergabe an Dritte, Dekompilierung oder kommerzielle Nachnutzung außerhalb des Projekts bedarf der schriftlichen Zustimmung.

§ 12

Schlussbestimmungen

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